Wenn's mal nicht gefällt: So können Sie Ware zurückgeben
Neu und kundenfreundlich sind die Regelungen der Fernabsatzrichtlinie. Danach können Onlinekunden innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Das ist sogar per E-Mail möglich.
Danach muss die Ware sofort zurückgeschickt werden. Beträgt der Warenwert über 40 Euro, muss der Händler die Rücksendegebühren übernehmen, bis 40 Euro kommt der Kunde für die Rücksendekosten auf.
Gewährt der Händler ein ausdrückliches Rückgaberecht, muss die Ware innerhalb der vom Händler gesetzten Frist wieder beim Shop sein. Auf keinen Fall sollten Kunden in diesem Fall die Pakete unfrei zurücksenden - der Shop kann sonst die Annahme verweigern. Hat der Händler ein Rückgaberecht garantiert, trägt er auch die Rücksendekosten, die mit dem Kaufpreis dann zurückerstattet werden.
Bei beschädigter Ware kann der Kunde diese innerhalb von sechs Monaten ab Lieferdatum reklamieren. Entweder die Ware wird umgetauscht oder er erhält sein Geld zurück. Das wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die die Händler auf der Webseite leicht zugänglich veröffentlichen müssen.
Die generellen Verpflichtungen eines Kaufvertrages stehen im BGB. Alles was darüber hinaus geht, müssen Händler in den AGB festlegen und die Kunden vor der Bestellung auf diese hinweisen.
Übrigens: ein generelles Umtauschrecht bei Nichtgefallen gibt es nicht - wer die gesetzliche 14-Tage-Frist für die Rückgabe versäumt, ist von der Kulanz des Händlers abhängig.
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